Dank Geldleistungen bei Invalidität oder Tod infolge eines Unfalls müssen Sie oder Ihre Liebsten sich nicht auch noch um Geld sorgen. Sie erhalten die versicherte Summe ausbezahlt und entscheiden frei, wie Sie diese einsetzen möchten.

Unfallversicherung für Tod und Invalidität K Besondere Bedingungen in Ergänzung zu den AVB Ausgabe 01.2004 Vertrag Zweck K Art. 1 Wir erbringen Leistungen als Folge eines Unfalles oder einer unfallähnlichen Körperschädigung. Kündigung K Art. 2 Sie können die Versicherung auf ein Monatsende schriftlich kündigen. Leistungen Übersicht.

dere für die Bestimmung der Prämie, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen, für statistische Auswertungen sowie für Marketingzwecke.

Unfallversicherung für Tod und Invalidität UTI Allgemeine Versicherungsbedingungen Ausgabe 1.1.2011 Beginn und Ende des Vertrages 13. Vertragsbeginn 14. Vertragsdauer 15. Vertragsaufhebung und Vertragsanpassung 15.1 Kündigung per Ablauf 15.2 Kündigung bei Unfall 15.3 Kündigung bei Prämienanpassung 15.4 Anpassung der Vertragsgrundlagen Prämie 16. Mahnung und deren Folgen.

Versicherungsantrag für eine Unfallversicherung für Tod und Invalidität UTI Ja. Ich wünsche finanziellen Schutz bei Unfalltod und -Invalidität. Vorname, Name Strasse, Nr. PLZ, Ort Telefonnummer Privat Ich bestätige mit meiner Unterschrift, die Allg. Versicherungsbedingun - gen AVB erhalten und von deren Inhalt Kenntnis zu haben.

UTI Unfallversicherung für Tod und Invalidität gültig ab 01.01.2020 Tod Invalidität bis 3 Jahre bis 18 Jahre bis 65 Jahre ab 66 Jahre.

Für Unfallversicherungen müssen Sie jährlich mit einem Beitrag von mindestens 90 Euro bei niedrigen Berufsrisiken und einem Beitrag von mindestens 150 Euro bei hohen Berufsrisiken rechnen.

Invalidität mit einem Grad von 100%, mit entspre­ chender Abstufung bei geringeren Invaliditätsgraden. 4.2 Höchstversicherungssummen Für Kinder bis zum vollendeten 30. Lebensmonat be­ trägt die Höchstversicherungssumme für den Todesfall CHF 2’500.–, für Kinder.

Bei Kindern und Kleinkindern zum Beispiel ist der Bedarf an Kapital im Falle einer Invalidität sehr hoch – immerhin muss die Leistung unter Umständen das ganze Leben lang gezahlt werden. Für Kinder wird häufig zu einer Grundinvaliditätssumme von mindestens 150.000 Euro und zu einer Progression von 225 Prozent geraten.

Tragischen Folgen wie Tod oder Invalidität können – abgesehen vom menschlichen Leid – zu schweren finanziellen Problemen führen. Davor schützen Sie sich mit der Versicherung bei Tod oder Invalidität. Unsere Produkte für Sie: Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Krankheit und Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall.